Wir meinen: Ja, das kann er. Jedenfalls kann er das in der derzeitigen Situation. Ob das auch zukünftig möglich sein wird, ist eine andere Frage, aber die wird ja vielleicht anlässlich der „Corona-Krise“ auch mal entschieden.
Hier erfahren Sie mehr: /grundlagen/online-beschluesse/
Das Gesetz wie auch das BPersVG hat keine Notregeln für den Fall einer Pandemie oder Naturkatastrophen mit bundesweiter Auswirkung. Auch die Digitalisierung ist nicht vorgesehen. Die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses per Videokonferenz (mit Beachtung des Datenschutzes) könnte Ggf von der Arbeitgeberseite angezweifelt werden – die wird aber in der Krise das Interesse haben, mit dem Betriebsrat zusammen zu arbeiten. Werd hat kein Interesse an Videokonferenzen statt Reiszirkus? Die Gewerkschaften und ihre Funktionäre – aber nicht die Personal- und Betriebsräte. Allianz Vernetzte Beamte