Arbeits- und Gesundheitsschutz: Grundsätze und Begriffe

Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz?

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Über den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu wachen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Betriebsrats. Doch was genau ist mit „Arbeitsschutz“ gemeint? Dieser Begriff ist missverständlich, denn es ist ja nicht die Arbeit, die geschützt werden soll. Zu schützen ist die Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit.

Bei dem Begriff „Arbeitsschutz“ denken die meisten als erstes an die Verhütung von Arbeitsunfällen. Auch das ist zu kurz gegriffen: Ziel des Arbeitsschutzes ist nicht allein die Verhütung von Arbeitsunfällen, sondern der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer in jeder Hinsicht.

Deshalb müssen wir klären:

  • Was ist Gesundheit überhaupt?
  • Welche Faktoren können sie bei der Arbeit gefährden?
  • Wie kann man diesen Faktoren begegnen?
  • Welche Instrumente und Methoden werden beim Schutz der Gesundheit üblicherweise angewandt?

Was ist Gesundheit?

Gesundheit ein Zustand des vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht die bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen.

Charta der WHO, 1946

Diese Definition hat die EU sich bei ihren Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu eigen gemacht. Da die in Deutschland geltenden Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auf EU-Vorschriften beruhen, gilt diese Definition also immer dann, wenn in einer Vorschrift von „Gesundheit“ die Rede ist.

Ziel des Gesundheitschutz: Beeinträchtigungen des Wohlbefindens beseitigen

Wenn Vertreter der Arbeitgeberseite die Definition von Gesundheit hören, reagieren sie gelegentlich mit Unverständnis. „Wir sind doch kein Ponyhof – die Leute sind hier zum arbeiten, nicht um sich wohlzufühlen“. Das ist aber unangebrachte Polemik. Der Gesundheitsschutzes hat gar nicht die Absicht, einen Ponyhof zu schaffen. Es sollen Beeinträchtigungen des Wohlbefindens so weit es geht beseitigt werden, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Natürlich gibt es Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die sich nicht vermeiden lassen. Ich z. B. empfinde es als erhebliche Beeinträchtigung meines Wohlbefindens, wenn morgens um 6 Uhr mein Wecker klingelt. Trotzdem stehe ich auf, weil es notwendig ist. Würde ich liegenbleiben, würden daraus langfristig erheblichere Beeinträchtigungen meines Wohlbefindens resultieren.

Welche Beeinträchtigungen sind vermeidbar?

Beim Gesundheitsschutz geht es nicht darum, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, dass alle potentiellen Beeinträchtigen seines Wohlbefindens beseitigt werden. Vielmehr geht es um:

  • Vermeidbare und unvermeidbare Beeinträchtigungen des Wohlbefindens zu identifizieren.
  • Wege zu finden, um die vermeidbaren Beeinträchtigen zu vermeiden.
  • Möglichkeiten zu finden, um die unvermeidbaren Beeinträchtigungen zumindest erträglich zu machen.

Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Ziel des Arbeitsschutzes ist also, Arbeit so zu gestalten, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer so weit wie möglich geschützt wird. Das schließt selbstverständlich den Schutz vor Unfällen mit ein.

Ist Arbeit ungesund?

Manche sagen, es sei unrealistisch, Gesundheit als einen Zustand des vollkommenen Wohlbefindens zu verstehen und anzustreben. Damit wird aber unterstellt, dass Arbeit und Wohlbefinden einander ausschließen. Das müssen sie aber nicht. Arbeit ist nicht an sich „schlecht“, sondern

  • gibt dem Leben einen Inhalt (hoffentlich nicht den einzigen),
  • gibt dem Leben zeitliche Struktur,
  • schafft soziale Kontakte,
  • verschafft Anerkennung und
  • sorgt nicht zuletzt für das Selbstbewusstsein, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Deshalb sind Menschen, die nicht arbeiten, nicht automatisch gesünder als solche, die arbeiten. Wichtig ist aber, die Arbeit so zu gestalten, dass die positiven Aspekte überwiegen und Beeinträchtigungen der Gesundheit „aussortiert“ werden. Das Ziel ist also „Gute Arbeit“.

Und noch einmal: Es geht nicht um einen Rechtsanspruch auf Gesundheit, also „vollkommenes Wohlbefinden“. Es geht darum, sich am Ziel des Wohlbefindens zu orientieren, um den bestmöglichen Schutz der Gesundheit durch geeignete Maßnahmen der Prävention zu erreichen.

Ziele des Gesundheit- und Arbeitsschutzes

Elemente des Arbeitsschutzes sind nicht nur der Schutz vor physischen Gefahren, sondern auch der Schutz vor psychischen und sozialen Beeinträchtigungen – eben die Wahrung der Gesundheit. Gesundheit bedeutet auch, die Gesundheit langfristig zu erhalten. Dazu müssen die

  • Arbeitsmittel,
  • Arbeitsbedingungen,
  • Arbeitsumgebung,
  • aber auch Arbeitsabläufe und –inhalte
  • und auch die sozialen Bedingungen

so gestaltet werden, dass Gefährdungen der Gesundheit möglichst ganz ausgeschlossen werden. Jedenfalls aber so weit vermieden werden, wie dies möglich ist. Das ist die Aufgabe des Gesundheitsschutzes: Nicht Heilung von Krankheit, sondern Prävention! Vermeidung von Krankheit durch Schutz und Stärkung der Gesundheit, steht im Vordergrund.

Begriffe aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz

Beim Gesundheitsschutz haben sich bestimmte Methoden und Instrumente etabliert, die allgemein gebräuchlich sind. Dies spielt insbesondere dort eine Rolle, wo Regelungen und Maßnahmen, aber auch Untersuchungen zum Arbeitsschutz stattfinden.

Diese Begriffe und Grundsätze stelle ich hier vor. Anhand der Begriffe wird beschrieben, wie notwendige Regelungen und Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu gestalten sind. Sie helfen zu analysieren, welche Faktoren das Wohlbefinden und damit die Gesundheit beeinflussen.

Anforderungen:

Anforderungen sind das, was die Personen zu bewältigen haben, z. B. ihre Arbeitsaufgaben. Sie können der Fähigkeit entsprechen oder auch über- oder unterfordern, können sinnstiftend oder monoton, anregend oder ermüdend sein. Anforderungen ergeben sich also aus den Tätigkeiten, die die Arbeitnehmer ausüben.

Ressourcen:

Ressourcen sind die Mittel, die für die Bewältigung der Anforderungen verfügbar sind. Ressourcen können persönlich (z. B. Kraft, Widerstandsfähigkeit), sozial (z. B. Unterstützung, Lob, Anerkennung), organisatorisch (z. B. Handlungsspielräume) oder materiell (z. B. technische Hilfsmittel) sein.

Äußere Einflüsse:

Damit bezeichnet man die Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn einwirken (also z. B. auch aus Anforderungen resultierend, aber auch äußere Einflüsse wie Lärm, schlechte Atemluft etc.). Äußere Einflüsse sind also z. B. die Bedingungen, unter denen die Arbeit geleistet wird.

Belastungen:

Belastungen sind die Auswirkungen der Anforderungen auf den Arbeitnehmer, z. B. aus der Tätigkeit, viel zu sitzen oder schwer zu heben. Die Belastungen werden auch durch die äußeren Einflüsse und die Ressourcen beeinflusst.

Beanspruchung:

Unter Beanspruchung versteht man die Auswirkungen von Belastungen beim Menschen, die je nach Voraussetzungen und Fähigkeiten zur Bewältigung unterschiedlich sein können. Beanspruchungen können negativ (z. B. Ermüdung) oder positiv (z. B. Anregung, Spaß) sein.

Zusammenhang der Faktoren

Die Faktoren beeinflussen einander. Wenn die Anforderungen zu hoch sind, kann man z. B. versuchen, sie durch bessere Ressourcen auszugleichen. Wenn die äußeren Bedingungen belastend sind, kann man versuchen, die Anforderungen zum Ausgleich zu reduzieren oder Ressourcen bereitzustellen, um die Belastungen zu mindern.

Wenn es z. B. zu warm ist (äußere Belastung), kann eine Klimaanlage installiert werden (Ressource). Wenn z. B. zu tragende Lasten (Anforderungen) zu schwer sind, kann man Hebehilfen bereitstellen (Ressourcen).

Alle Regelungen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz haben das gleiche Ziel: Die Anforderungen, Ressourcen und äußeren Bedingungen so zu steuern und miteinander in Einklang zu bringen, dass die daraus resultierenden Beanspruchungen nicht negativ sind und nicht zu Gefährdungen der Gesundheit führen.

Begriffe und Faktoren beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Begriffe und Faktoren beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Prävention

Ziel des Gesundheitsschutzes ist also die Prävention, die Verhinderung und Beseitigung von potentiellen Beeinträchtigungen. Man unterscheidet zwei Arten von Prävention:

  • Verhaltensprävention und
  • Verhältnisprävention.

Verhaltensprävention

Hier ist das Ziel, das Verhalten der Arbeitnehmer so zu ändern, dass sie Beanspruchungen und Beeinträchtigungen vermeiden. Natürlich gehört hierzu auch, Arbeitnehmer zu unterweisen, damit sie z. B. Unfälle vermeiden. Dazu ist erforderlich:

  • Dass ihnen bewusst wird, wodurch Beanspruchungen und Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen entstehen.
  • Dass sie lernen, wie sie sie reduzieren oder ganz vermeiden können.

Mittel der Verhaltensprävention sind also in erster Linie Aufklärung bzw. Schulung. Das kann sowohl die eigentliche Tätigkeit betreffen als auch weiter gehen, z. B. Fragen der Ernährung, der Fitness oder des allgemeinen Lebenswandels umfassen.

Verhältnisprävention

Bei der Verhältnisprävention sollen die Verhältnisse so geändert werden, dass Belastungen reduziert bzw. optimiert und Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen vermieden werden. Dies zielt in erster Linie auf die Anforderungen und die Ressourcen ab, die geändert werden, um die gewünschten Ziele zu erreichen.

Verhaltens- und Verhältnisprävention sinnvoll kombinieren

Beide Arten von Prävention können sinnvoll sein. Sie können natürlich auch miteinander kombiniert werden. Zu beachten ist aber, dass eine reine Verhaltensprävention immer das Risiko birgt, die Verantwortung für die Gesundheit bei den Arbeitnehmern zu verorten.

Natürlich ist es richtig und sinnvoll, die Eigenverantwortung und das Bewusstsein dafür bei den Arbeitnehmern zu stärken. Aber die Hauptverantwortung liegt beim Arbeitgeber, der für die Verhältnisse sorgt, unter denen gearbeitet wird. Aus dieser Verantwortung sollte man ihn nicht entlassen.

Verhaltensprävention kostet meistens weniger Geld als Verhältnisprävention. Deshalb tendieren Arbeitgeber dazu, verhaltenspräventive Maßnahmen zu bevorzugen.

Beispiele:

  • Verkehrswege (z. B. für Flurförderzeuge) sollten von Fußwegen getrennt werden. Man kann einfach einen Strich auf den Boden malen und anweisen: „Links die Stapler, rechts die Fußgänger“. Man kann aber auch Leitplanken etc. installieren – das kostet mehr und benötigt mehr Platz, ist aber sicherer.
  • Man kann Arbeitnehmer anweisen, bei der Benutzung einer lauten Maschine einen Gehörschutz zu tragen. Man kann aber auch versuchen, die laute Maschine durch eine leise zu ersetzen oder sie so zu kapseln, dass ihr Lärm nicht zu den Arbeitnehmern dringt.
  • Man kann Arbeitnehmer darin schulen, eine fehlerträchtige Software so zu benutzen, dass keine Fehler auftreten. Man kann die Software aber auch so ändern, dass sie keine Fehler mehr verursacht.
  • Man kann an einer Treppe, die nur einen Handlauf hat, Hinweisschilder „Handlauf benutzen!“ an die Wand kleben oder (richtiger: und!) einen zweiten Handlauf montieren.

Dieser oft auftretende Vorrang der Verhaltens- vor der Verhältnispräventation widerspricht fundamental folgenden Grundsätzen:

  • Gefahren sollen an der Quelle beseitigt werden.
  • Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu allen anderen.

Diese Grundsätze sind z. B. in § 4 ArbSchG und in vielen anderen Vorschriften bestimmt und auch als „STOP-Prinzip“ bekannt, das ich hier näher beschreibe.

Unsere Seminare

Neben unserer umfangreichen Beratungs-Seite, bieten wir natürlich auch Seminare für Betriebs- und Personalräte an. Auch zu vielen anderen Themen. Hier finden Sie passende Seminare zum Thema Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz.

Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil I: Grundlagen
Mitwirkung und Mitbestimmung bei Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung

Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil II: Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung
Vorschriften, Regeln, Ermessensspielräume und die betriebliche Praxis des Gesundheitsschutzes

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