Mein aktueller Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Konsequenzen daraus resultieren, wenn ein IT-System nicht mitbestimmt bzw. entgegen der Mitbestimmung genutzt wird, um Verhalten oder Leistung zu überwachen. Ein „Beweisverwertungsverbot“ gibt es jedenfalls grundsätzlich nicht, und daher bedarf es einer sauberen betrieblichen Regelung.